Beitragsordnung

I. Grundlage 

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §9 der Satzung in der Fassung vom 3.2024. 

II. Solidaritätsprinzip 

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. 

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe 

1. Der Gesamtvorstand hat daher in seiner Sitzung am 29.1.2024 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. 

2. Die Beitragsordnung wird gem. § 13 der Satzung in der Mitgliederversammlung und im Internet www.criadacasa.de bekannt gemacht und tritt dann in Kraft. 

3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich. 

4. Für bereits bestehende Mitgliedschaften sind die Beiträge nach dieser Beitragsordnung zu entrichten. 

IV. Regelungen 

5. Die Höhe der einzelnen Beiträge (mit Ausnahme des Grundbeitrages, welcher von der Mitgliederversammlung festgelegt wird) wird durch den Gesamtvorstand beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Wird kein neuer Beschluss gefasst, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. 

6. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung. 

7. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise. 

8. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. 

9. Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahresnur zum Ende eines Halbjahres möglich und muss schriftlich erklärt werden. 

10. Alle Grundbeiträge sind am 1. des Monats fällig. Zusatzbeiträge sind ebenfalls am 1.5. des Monats fällig. 

11. Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Anlage

12. Die Beiträge des Vereins werden vorzugsweise durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.